Reglemente

Statuten, Artikel 21 Absatz 2
Der Vorstand ist befugt, die für seine Arbeit notwendigen Reglemente zu erlassen. Die Finanzen betreffende Reglemente sind dabei zwingend der Delegiertenversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten.

Statuten

Reglement über das Meldewesen
Rahmenreglement über die Durchführung eines Sängertages
Reglement über das Veterananwesen
Reglement über die Spesenentschädigung 


Reglement über das Meldewesen (Datei)

Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt nachfolgend das Meldewesen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:
 

1.

Mutationen in den Vorständen sind laufend und unverzüglich dem Sekretär CVE mitzuteilen.
 

2.

Bis spätestens Ende Januar sind dem Sekretär CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:
 

 

Anzahl aktive Mitglieder

Stand Ende Dezember des Vorjahres

 

Anzahl „bestehender“ Veteranen

Angabe von Name, Adresse und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit

 

Anzahl „neuer“ Veteranen

Sänger, welche im laufenden Jahr den Status „Veteran“ erreichen. Angabe von Name, Adresse und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit

 

Säumige Vereine werden im Abstand von einem Monat gemahnt.
Ab der zweiten Mahnung wird dem betreffenden Verein ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.
 

3.

Bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres sind folgende Meldungen einzureichen:
 

 

Im folgenden Jahr anstehende Jubiläen und wichtige Anlässe

dem Sekretär CVE („freiwillig“)

 

Vorstandsliste mit Adressen

dem Sekretär CVE

 

SUISA-Meldung

der Geschäftsstelle SCV
Gönhardweg 32, 5000 Aarau
 

Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.

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Rahmenreglement über die Durchführung eines Sängertages (Datei)

Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt den Rahmen für die Durchführung von Sängertagen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:
 

  • Die CVE veranstaltet regelmässig – nach Möglichkeit jährlich – und unter Mitwirkung eines angeschlossenen Vereins einen Sängertag.
    Die Sängertage können mit oder ohne Expertisen durchgeführt werden, wobei im Sinne der fortwährenden Weiterentwicklung der Chöre einer Durchführung mit Expertisen der Vorzug zu geben ist.
     
  • Die Teilnahme ist für jeden Verein der CVE Ehrensache!
     
  • An der Präsidenten-/Dirigentenkonferenz wird festgelegt, welcher Verein den Sängertag im übernächsten Jahr durchführen wird.
    Eine Organisation durch mehrere Vereine ist selbstverständlich möglich.
     
  • Das Datum wird vom durchführenden Verein vorgeschlagen und an der darauf folgenden Delegiertenversammlung genehmigt.
     
  • Die Gesamtchorlieder werden vom Chorleiter vorgeschlagen, durch die Präsidenten-/Dirigentenkonferenz genehmigt und spätestens an der Delegiertenversammlung bekannt gegeben.
     
  • Ein Vorstandsmitglied der CVE ist zwingend Mitglied im Organisationskomitee des durchführenden Vereins.
    Mindestens sechs Monate vor dem Sängertag findet eine erste gemeinsame Besprechung des OK des Sängertages und dem Vorstand der CVE statt.
    Themen:
                    - Stand der Vorbereitungen
                    - grober Zeitplan
                    - Lokalitäten
                    - Spezialitäten
                    - Ehrengäste
                    - Einladungen/Ausschreibung
                    - allfällige Unterstützungsmöglichkeiten seitens der CVE

    Eine weitere gemeinsame Besprechung findet rund drei Monate vor dem Sängertag statt.
    Themen:
                    - Festprogramm
                    - Preis der Festkarte
                    - Zeitplan/Ablauf
     
  • Die Kosten für Experten werden dem OK belastet und können
    a) den bewerteten Vereinen direkt in Rechnung gestellt oder
    b) in den Festkartenpreis einbezogen werden (bei obligatorischer Bewertung).
     
  • Die CVE übernimmt gegenüber dem OK eine Defizitgarantie von maximal
    Fr. 1'500.00.

Das Reglement tritt ab Januar 2006 in Kraft.
Angepasst mit DV-Beschluss 2012.
 

Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.

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Reglement über das Veterananwesen (Datei)

Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt das Veteranenwesen wie folgt:

Die Weisungen und Reglemente der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV) und des Berner Kantonalgesangsverbandes (BKGV) gelten sinngemäss.

Die CVE kennt gegenüber der SCV und dem BKGV zusätzliche Veteranen:

    Veteran CVE

    nach 25 Jahren aktivem Singen,

    Veteran SCV

    nach 35 Jahren aktivem Singen,

    Veteran BKGV

    nach 40 Jahren aktivem Singen und

    Ehrenveteran CVE

    nach 50 Jahren aktivem Singen.

     

     

Jährlich wird durch die CVE – unter Mitwirkung eines angeschlossenen Vereins – ein Tag zu Ehren aller Veteranen durchgeführt.

Anlässlich dieses Tages wird den jeweils neuen Veteranen das ihnen zustehende Abzeichen übergeben.
Ehrenveteranen mit einem Zehner-Jubiläum (60, 70, 80, etc. Jahren aktiven Singens) werden namentlich erwähnt und erhalten ein kleines Präsent.

Die Organisation und Durchführung des Veteranentages obliegt dem Veteranenobmann.

Die Veteranen werden von der CVE persönlich und direkt zur Teilnahme am Veteranentag eingeladen. Die Präsidenten erhalten eine namentliche Auflistung der eingeladenen ihres Vereins.

Die Teilnehmenden entrichten einen Pauschalbetrag, welcher vom Vorstand CVE jährlich festgelegt wird. Dieser Betrag beinhaltet:
                   - den Apéro,
                   - das Mittagessen, inkl. Dessert und Tafelwasser,
                   - Abzeichen und
                   - Unterhaltung.
 

Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.

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Reglement über die Spesenentschädigung (Datei)

Die Chorvereinigung Emme vergütet die folgenden Auslagen:
 

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Kopien Fr. 0.20 pro Kopie (maximal)

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Porti effektive Kosten

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Telefonkosten effektive Kosten

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Kilometerkosten Fr. 0.60 pro Kilometer

-

weitere Auslagen/Aufwendungen nach Vorstandsbeschluss
 

Es ist darauf zu achten, dass Fahrgemeinschaften gebildet und Versände kombiniert werden.
 

Die Spesen sind mittels speziellem Formular beim Kassier der CVE in Rechnung zu stellen.
 

Der Präsident, respektive Vizepräsident bestätigt die Richtigkeit.
 

Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.

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