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Statuten,
Artikel 21 Absatz 2 |
Reglement über das Meldewesen
Rahmenreglement über die Durchführung eines Sängertages
Reglement über das Veterananwesen
Reglement über die Spesenentschädigung
Reglement über das Meldewesen (Datei)
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Die Chorvereinigung
Emme (CVE) regelt nachfolgend das Meldewesen für alle ihr angeschlossenen Vereine
verbindlich: |
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1. |
Mutationen in den Vorständen sind laufend und
unverzüglich dem Sekretär CVE mitzuteilen. |
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2. |
Bis spätestens Ende
Januar sind dem Sekretär CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen: |
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Anzahl aktive Mitglieder |
Stand Ende Dezember des Vorjahres |
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Anzahl „bestehender“ Veteranen |
Angabe von Name, Adresse und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit |
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Anzahl „neuer“ Veteranen |
Sänger, welche im laufenden Jahr den Status „Veteran“ erreichen. Angabe von Name, Adresse und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit |
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Säumige Vereine werden im Abstand von einem Monat gemahnt. |
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3. |
Bis spätestens Ende
Dezember des laufenden Jahres sind folgende Meldungen einzureichen: |
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Im folgenden Jahr anstehende Jubiläen und wichtige Anlässe |
dem Sekretär CVE („freiwillig“) |
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Vorstandsliste mit Adressen |
dem Sekretär CVE |
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SUISA-Meldung |
der Geschäftsstelle SCV |
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Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen. |
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Rahmenreglement über die Durchführung eines Sängertages (Datei)
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Die Chorvereinigung
Emme (CVE) regelt den
Rahmen für die Durchführung von Sängertagen für alle ihr angeschlossenen Vereine
verbindlich: |
Das Reglement tritt ab Januar 2006 in Kraft. |
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Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen. |
Reglement über das Veterananwesen (Datei)
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Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt das Veteranenwesen wie folgt: Die Weisungen und Reglemente der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV) und des Berner Kantonalgesangsverbandes (BKGV) gelten sinngemäss. Die CVE kennt gegenüber der SCV und dem BKGV zusätzliche Veteranen:
Jährlich wird durch die CVE – unter Mitwirkung eines angeschlossenen Vereins – ein Tag zu Ehren aller Veteranen durchgeführt. Anlässlich dieses Tages wird den jeweils neuen Veteranen das ihnen zustehende Abzeichen
übergeben. Die Organisation und Durchführung des Veteranentages obliegt dem Veteranenobmann. Die Veteranen werden von der CVE persönlich und direkt zur Teilnahme am Veteranentag eingeladen. Die Präsidenten erhalten eine namentliche Auflistung der eingeladenen ihres Vereins. Die
Teilnehmenden entrichten einen Pauschalbetrag, welcher vom Vorstand CVE jährlich
festgelegt wird. Dieser Betrag beinhaltet: |
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Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen. |
Reglement über die Spesenentschädigung (Datei)
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Die Chorvereinigung
Emme vergütet die folgenden Auslagen: |
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Kopien | Fr. 0.20 pro Kopie (maximal) |
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Porti | effektive Kosten |
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Telefonkosten | effektive Kosten |
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Kilometerkosten | Fr. 0.60 pro Kilometer |
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weitere Auslagen/Aufwendungen nach
Vorstandsbeschluss |
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Es ist darauf zu
achten, dass Fahrgemeinschaften gebildet und Versände kombiniert werden. |
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Die Spesen sind
mittels speziellem Formular beim Kassier der CVE in Rechnung zu stellen. |
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Der Präsident,
respektive Vizepräsident bestätigt die Richtigkeit. |
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Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen. |
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